Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird oft als „kleines Strafrecht” bezeichnet, da eine Ordnungswidrigkeit nicht den ethischen Unwert einer Straftat hat, aber dennoch als Ordnungsruf einer Art Mahnung sich künftig rechtmäßig zu verhalten gleichzusetzen ist.
In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren können harmlose Verwarnungen verhängt werden, in den meisten Fällen endet es aber mit einem Bußgeld. Hier prüfe ich für Sie die Rechtsmäßigkeit der gegen Sie verhängten Maßnahmen. Es gibt viele Möglichkeiten, wie eine Behörde mit einem Sachverhalt umgehen kann. Ich sorge dafür, dass Sie keine oder zumindest nur eine milde Maßnahme hinnehmen müssen.
Neben Geldbußen kommt es aber leider oft zu für den Bürger schwerwiegenden Konsequenzen. Im Straßenverkehr erfolgen z.B. Punkte im Fahreignungsregister, ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Sehr viele Bußgeldbescheide sind schlicht falsch, sodass Sie von den Konsequenzen verschont bleiben, selbst wenn Sie tatsächlich der Vorwürfe schuldig sind.
Nicht selten liegt das z.B. an einer schlechten Qualität des Blitzerfotos, mangelnden Eichung des Messgerätes, fehlenden Schulung des Messpersonals, fehlerhaften Bedienung des Messgerätes, Verfahrensfehlern etc. Reagieren Sie hier schnell, da gegen den Bußgeldbescheid nur innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann. Nach Akteneinsicht in die Bußgeldakte zeige ich Ihnen auf, welche Möglichkeiten sich für Sie bieten.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese ggf. die Anwalts- und Verfahrenskosten. Gerne zeige ich Ihnen vorab die Kosten auf und beantrage eine Kostenübernahme.