STRAFRECHT

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Das Strafrecht eröffnet dem Staat die Möglichkeit, als ultima ratio dem Bürger Freiheitsstrafen aufzuerlegen und ihn einzusperren. Andere Sanktionen wie z.B. Hausdurchsuchungen und Vermögensbeschlagnahmen sind für den Bürger auch sehr scharfe Eingriffe in seine Rechte. Der Bürger ist im Strafrecht der staatlichen Gewalt ausgesetzt.

Ich bin in allen Phasen des Strafverfahrens für meine Mandanten tätig, von der Verteidigung im Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Verteidigung in Berufungs- und Revisionsverfahren sowie der Strafvollstreckung. Hierbei berate und verteidige ich neben Einzelpersonen auch Unternehmen in allen Bereichen des Strafrechts. Meine Tätigkeitsfelder reichen von kleinen Diebstählen über Raubüberfälle bis hin zu großen Umfangsverfahren in Spezialgebieten wie dem Betäubungsmittelstrafrecht. Nach eingehender Beratung entwickle ich eine Verteidigungsstrategie, um Ihre ganz persönlichen Verfahrensziele zu erreichen.

Als Strafverteidiger schütze ich meine oft hilflosen Mandanten, indem ich mich dem staatlichen Strafanspruch entgegenstelle. Im Idealfall kann bereits im  Ermittlungsverfahren die Einstellung des Verfahrens herbeigeführt werden. Aber auch nach Anklageerhebung wird oft die Nichteröffnung des Hauptverfahrens erreicht. Kommt es zum  Hauptverfahren, kämpfe ich als Verteidiger weiter mit allen Mitteln für die Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder ein mildes Urteil mit geringer Geld-/Freiheitsstrafe. Dieses Ziel erreiche ich durch besonderes persönliches Engagement und Erfahrung im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Bedenken Sie: In einem Strafverfahren hat ein Richter mehr Freiheiten/Ermessensspielräume als in jedem anderen Rechtsgebiet. Dies liegt an den z.T. sehr weit gefassten Rechtsfolgen und Strafrahmen im Gesetz. Hier können Sie Verfahrenseinstellungen mit/ohne Geldauflage, Geldstrafen bis hin zu  Freiheitsstrafen mit/ohne Bewährung erwarten. Mein Ziel ist stets das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Auch als Opfer einer Straftat werde ich für Sie tätig und begleite Sie als sog. Nebenklagevertreter. Bei bestimmten Delikten werde ich Ihnen vom Gericht beigeordnet, sodass Ihnen keine Kosten anfallen. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese ggf. die Anwalts- und Verfahrenskosten. Bei schweren Vorwürfen ist auch eine Pflichtverteidigung möglich, sodass die Rechtsanwaltskosten vorerst von der Staatskasse übernommen werden. Gerne zeige ich Ihnen vorab die Kosten auf und beantrage eine Kostenübernahme.

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