Nahezu jeder kennt eine betroffene Person oder wurde sogar selbst in einen Verkehrsunfall verwickelt, aber nur wenige kennen ihre Rechte und verhalten sich deshalb am Unfallort und/oder anschließend oft ungünstig. So kann die erste Aussage eines nicht beratenen Betroffenen dazu führen, dass sich der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit in den Verdacht einer Straftat verwandelt.
Ich rate meinen Mandanten daher stets an, direkt meine Person zu kontaktieren. Auch wissen die wenigsten, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihren vollständigen Schaden zu regulieren hat, sollte Sie kein Verschulden am Unfall haben.
Die Kosten eines unmittelbar nach dem Unfall beauftragten Rechtsanwalts gehören in diesem Fall also neben dem materiellen Schaden an Ihrem Fahrzeug oder einem etwaigen Personenschaden zur Schadensregulierung, sodass Sie nicht befürchten müssen auf diesen Kosten sitzen zu bleiben. Hintergrund dieser im Verkehrsunfallrecht herrschenden Schadensregelung ist, dass Ihnen auf Seiten der gegnerischen Haftpflichtversicherung Profis gegenüberstehen. Lassen Sie sich nicht auf Vergleiche mit der Haftpflichtversicherung ein, die regelmäßig versucht die Sache möglichst günstig zu erledigen.
Ich schütze nicht nur Ihre finanziellen Interessen, sondern bewahre Sie auch vor etwaigen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Unfall.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese ggf. die Anwalts- und Verfahrenskosten. Gerne zeige ich Ihnen vorab die Kosten auf und beantrage eine Kostenübernahme.