Zivilrecht

Das Zivilrecht ist ein weit gestreutes Rechtsgebiet. Hierunter zählt das gesamte Spektrum der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Bürgern, z.B. das Vertragsrecht, die Geltendmachung von Schadenersatz/Schmerzensgeld und das Gewährleistungsrecht im Fall der mangelhaften Vertragsleistung. Mit den Jahren habe ich mir folgende Tätigkeitsschwerpunkte angelegt:

  • Sachenrecht/Kaufrecht
  • Vertragsgestaltung (Entwurf und Prüfung)
  • Vertragsverhandlungen/Vertragskündigungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (insbesondere Schadenersatz) oder Unterlassungsansprüchen (Nachbarrecht, Urheberrecht, Schadensrecht)

Daneben berate und vertrete ich Mandanten oft im Familienrecht, Scheidungsrecht, Sorgerecht und Erbrecht. Somit bearbeite ich Mandate aus nahezu allen Bereichen des  Zivilrechts, wobei lediglich aus Zeitgründen einige Randbereiche nicht abgedeckt werden können. In Ausnahmefällen bearbeite ich für Sie aber auch gerne Randbereiche.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese ggf. die Anwalts- und Verfahrenskosten. Gerne zeige ich Ihnen vorab die Kosten auf und beantrage eine Kostenübernahme.

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